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VG Saarlouis, 24.08.2010 - 11 L 732/10 |
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- OVG Saarland, 29.07.1988 - 2 W 379/88
Auszug aus VG Saarlouis, 24.08.2010 - 11 L 732/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (vgl. Beschluss vom 28.04.1987 -2 W 278/87-; Beschluss vom 29.07.1988 -2 W 379/88-) liegt die Ausgestaltung von Volksfesten sowohl hinsichtlich ihres räumlichen Umfangs als auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbildes und des Angebotes an Attraktionen im Ermessen der veranstaltenden Gemeinde.Diese Auswahlentscheidung hat sich nach sachlichen Gesichtspunkten zu richten und den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) zu berücksichtigen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.07.1988 -2 W 379/88-).
- VGH Bayern, 31.03.2003 - 4 B 00.2823
Ablehnung der Zulassung zu einem Volksfest (Kiliani); …
Auszug aus VG Saarlouis, 24.08.2010 - 11 L 732/10
Das und die geringe Größe des Festes sprechen dann mit Gewicht dafür, die Zulassungsentscheidung nicht von einem Ratsbeschluss abhängig zu machen, sondern als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen (hinsichtlich der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den gemeindlichen Organen maßgeblich auf die Größe des in Rede stehenden Volksfestes abstellend auch Bayr. VGH, Urteil vom 31.03.2003 -4 B 00.2823-, zit. nach juris). - OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag - Widmungsfiktion - Geschäft der …
Auszug aus VG Saarlouis, 24.08.2010 - 11 L 732/10
Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören Angelegenheiten, die in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und zugleich nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde von weniger erheblicher Bedeutung sind; wichtig ist außerdem, ob ein größerer Entscheidungsfreiraum in der Sache besteht und/oder der Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.08.2005 -1 W 10/05- m.w.N.). - OVG Saarland, 28.04.1987 - 2 W 278/87
Zuweisung eines Standplatzes für ein Fahrgeschäft (Autoscooter) für das …
Auszug aus VG Saarlouis, 24.08.2010 - 11 L 732/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (vgl. Beschluss vom 28.04.1987 -2 W 278/87-; Beschluss vom 29.07.1988 -2 W 379/88-) liegt die Ausgestaltung von Volksfesten sowohl hinsichtlich ihres räumlichen Umfangs als auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbildes und des Angebotes an Attraktionen im Ermessen der veranstaltenden Gemeinde.
- VG Saarlouis, 21.10.2011 - 3 K 2297/10
Fortsetzungsfeststellungsklage bei Wiederholungsgefahr; Präjudiziabilität des …
Mit bei Gericht am 29.07.2010 eingegangener Klage begehrte die Klägerin die Verpflichtung des Beklagten zur Neubescheidung ihres Zulassungsantrages (Az: 11 K 723/10); gleichzeitig suchte sie um vorläufigen Rechtsschutz nach (Az.: 11 L 732/10).Nachdem das Gericht den im Verfahren 11 L 732/10 gestellten Antrag "über die Bewerbung der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts innerhalb von drei Tagen erneut zu entscheiden" mit Beschluss vom 24.08.2010 zurückgewiesen hatte, verpflichtete das OVG des Saarlandes (Az.: 3 B 268/10) auf die Beschwerde der Klägerin den Beklagten mit Beschluss vom 14.09.2010, über den Zulassungsantrag der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 11 K 723/10, 11 L 732/10, 11 L 1049/10 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, der Gegenstand der Beratung war.